THEMEN

Die Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels vertritt die Interessen seiner Mitglieder auch in politischen Belangen. Sie bringt sich deshalb etwa in Vernehmlassungsverfahren aktiv in die politische Diskussion ein.

Eine objektive Aufklärung der Konsumenten und eine sinnvolle Tabakprävention werden von uns unterstützt. Die Konsumenten müssen sich der anerkannten Gefahren des Tabaks bewusst sein und sollen – falls sie auf das Rauchen nicht verzichten können oder möchten – einen verantwortungsvollen Umgang damit finden. Die Gefahren des Rauchens sind allerdings allgemein und seit Langem bekannt und trotzdem wird von rund einem Drittel der Bevölkerung geraucht. Die Tabakprävention darf nicht das unrealistische und gar kontraproduktive Ziel haben, das Rauchen gänzlich zu unterbinden. Vielmehr sollen die Raucher den Tabak als Genussmittel verwenden.

An diesem Grundsatz haben sich die staatlichen Präventions- und Repressionsmassnahmen zu orientieren.

TabPG Zahlen und Fakten (PDF)

Die Vereinigung des schweizerischen Tabakwarenhandels unterstützt grundsätzlich Rauchverbote oder –einschränkungen an öffentlichen Orten, an denen öffentliche Aufgaben wahrgenommen werden, und wo keine Möglichkeit besteht, sich als Nichtraucher dem Rauch zu entziehen, beziehungsweise keine Trennung von Rauchern und Nichtrauchern vorgesehen ist. So sollen Spitäler, Schulen oder Sportstätten rauchfrei oder zumindest teilweise rauchfrei sein.

Dagegen steht die Vereinigung einer Ausweitung von Rauchverboten in den privaten Raum wie etwa privat geführte Restaurants, Bars oder Cafés kritisch gegenüber, da dies einen unverhältnismässigen und damit unzulässigen Eingriff in die Freiheitsrechte bedeutet. Sowohl den Besuchern als auch den Betreibern soll vielmehr die volle Wahlfreiheit gewährt werden. Die Vereinigung des schweizerischen Tabakwarenhandels unterstützt aber Lösungen, die ein sinnvolles Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern ermöglichen.

Die Vereinigung des schweizerischen Tabakwarenhandels teilt die Meinung, dass der Verkauf von Tabak wegen des Jugendschutzes erst ab einer Alterslimite erlaubt sein soll. Er setzt sich jedoch für eine einheitliche Regelung auf Bundesebene und gegen unnötige kantonale Sonderlösungen ein.

Aufgrund der mittlerweile in verschiedenen Kantonen gesetzlich vorgeschriebenen Automaten mit Altersidentifikationssystemen erachtet die Vereinigung des schweizerischen Tabakwaren-handels ein allgemeines Verbot von Tabakautomaten als unzulässig. Sie befürwortet deshalb den Einsatz von Automaten mit Altersidentifikationssystemen, wobei den Automatenbetreibern eine angemessene Übergangsfrist zur Anpassung der Automaten zu gewähren ist.

In verschiedenen Kantonen bestehen bereits Werbeverbote für Tabakprodukte. Diese erstrecken sich teilweise nur auf Werbung auf öffentlichem Grund, teilweise aber auch auf Reklamen, welche lediglich von öffentlichem Grund einsehbar sind.

Werbeverbote stellen einen schweren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar, sie können deshalb nur gerechtfertigt werden, wenn sie ein geeignetes Mittel in der Prävention darstellen. Gerade dies ist jedoch nicht erfüllt, denn Tabakwerbung vermag keine Nichtraucher zum Rauchen zu bewegen. Sie hilft vielmehr den Rauchern in der Kaufentscheidung. Werbeverbote zementieren dagegen bestehende Marktverhältnisse, ohne einen Präventionseffekt aufzuweisen. Deshalb ist die Vereinigung des schweizerischen Tabakwarenhandels der Ansicht, dass Werbeverbote für Tabakprodukte nicht zielführend sind. Dies gilt insbesondere für Werbung auf privatem Grund.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Produkte am Verkaufspunkt ohne Einschränkungen präsentiert werden dürfen.

Mit zahlreichen Präventionsmassnahmen wird den Konsumenten durch staatliche und private Organisationen ins Gewissen geredet, so dass heute niemand mehr an den gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Tabaks zweifeln dürfte. Entsprechend ist die Vereinigung des schweizerischen Tabakwarenhandels der Meinung, dass mit zusätzlichen Warnhinweisen oder einheitlich gestalteten Verpackungen kaum Erfolge in der Tabakprävention erzielt werden können.

Hingegen ist auch die Vereinigung des schweizerischen Tabakwarenhandels der Ansicht, dass die Konsumenten über das Produkt selber – also etwa dessen Inhaltsstoffe – gebührend zu informieren sind. Doch auch solche Deklarationspflichten sind vernünftig auszugestalten, so dass sie vom Konsumenten überhaupt noch zur Kenntnis genommen werden und zu keinen Falschinformationen führt.

Die Mitglieder der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels nehmen die Bedrohung durch illegalen Tabakhandel sehr ernst. Obwohl dessen Ausmass in der Schweiz im internationalen Vergleich gering ist, setzen sie sich für wirksame Massnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung des illegalen Handels aktiv ein. Ein erfolgreiches Vorgehen bedingt, dass international koordiniert und länderübergreifend vorgegangen wird – in enger Kooperation zwischen Industrie und Zoll- sowie Strafverfolgungsbehörden.

In zahlreichen Märkten wurden bereits Technologien zur Rückverfolgung (Sicherung der Lieferkette), zur Authentifizierung (Erkennen von Original bzw. Fälschung) sowie zur Produktionskontrolle (Überwachung der produzierten Mengen) etabliert.

Die bestehende Gesetzgebung gibt der Eidgenössischen Zollverwaltung umfassende Kompetenzen zur Aufsicht der Ein- und Ausfuhr sowie zur Kontrolle der hergestellten und versteuerten Mengen. Die Schweiz ist im Kampf gegen den illegalen Handel von Tabakprodukten dadurch gut aufgestellt.

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