Mit dem Ablauf der Referendumsfrist am 27.2.2025 stellt sich die Frage des Inkrafttretens des Verbots von elektronischen Einwegzigaretten. Für die Planung der Abverkäufe und Umsetzung des Verbots ersuchten wir den Staatsrat des Kantons Wallis mit folgendem Schreiben, eine genügend lange Übergangfrist von mindestens einem halben Jahr vorzusehen.

Deutsch: Schreiben an Staatsrat i.S. kant. Verbot Einweg-e-Zigaretten_Übergangsfrist

Französisch: Lettre au conseiller d’Etat conc. l’interdiction cantonale des cigarettes électroniques jetables