Die Tatsache, dass der Bundesrat und das BAG das Verkaufs- und Handelsverbot für ein legales Produkt aufrechterhalten
möchten, ist rein ideologisch motiviert und kann nicht mit Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt werden.

Snus (ausgesprochen «Snuus») ist eine feuchte Tabakmasse, die entweder als Kügelchen oder in einem Beutelchen dargereicht wird, das man zwischen die Lippe und das Zahnfleisch schiebt. Bei einer Vielzahl von Rauchern ist Snus als eine Alternative zur schädlicheren Zigarette beliebt. Der Erfolg von Snus geht so weit, dass das BAG die Kantonschemiker und den Zoll mit einer Hexenjagd beauftragen will. Da sich das Parlament gegenwärtig anschickt, die Aufhebung des Verkaufsverbots von Snus zu diskutieren, erscheint dieses Vorgehen ziemlich fragwürdig.

Ganzer Artikel in der Gewerbezeitung (PDF)